Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein Lösche & Kollegen
Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg | Tel.: 09621 – 60 33 180 | xnamyrv@ebpxrafgrva-ybrfpur.qr
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Amberg
Rechtsanwalt Andreas Lösche
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht: Sobald Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen, kann es passieren, dass Sie nach einem Unfall einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.
In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Amberg ist Andreas Lösche als Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne für Sie da: Er berät und vertritt Sie als versierter Rechtsanwalt bei verkehrsrechtlichen Anliegen wie der Unfallregulierung bei Personen- und Sachschäden, im Versicherungsrecht, bei Bußgeldverfahren, bei Verkehrsstrafsachen, bei Führerscheinverfahren und in vielen weiteren Fällen.

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter: 09621 – 60 33 180
Welche rechtlichen Schritte sind nach einem Verkehrsunfall nötig?
Unser Fachanwalt ermittelt zum Beispiel die Ihnen möglicherweise zustehenden Ansprüche nach einem Unfall und macht sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.
In diesem Fall und in allen sonstigen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten profitieren Sie von seiner umfassenden Expertise.
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt – was steht Ihnen in dem Fall zu?
Wussten Sie übrigens, dass die Rechtsanwaltskosten vom Unfallgegner getragen werden müssen, sofern Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind?
Nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf: Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei in Amberg gerne zur Verfügung!
Wir sind gerne für Sie da
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Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns: 09621 – 60 33 180
Rechtsanwalt Andreas Lösche und sein Team sind gerne für Sie da!
Anwaltliche Vertretung auch bei Bußgeldverfahren, Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer
Rechtsanwalt Andreas Lösche berät und vertritt Sie nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch, wenn es um Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen geht. Ein Bußgeld kann zum Beispiel bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsverstößen oder bei der Unterschreitung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug und bei weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung fällig werden.
Zu Verkehrsstrafsachen zählen beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, also Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkoholfahrten, Drogenfahrten, die Gefährdung des Straßenverkehrs und mehr.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Amberg
Von der Unfallregulierung bis zum Umgang mit einem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl – wir bieten Ihnen durchdachte rechtliche Lösungen im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Für eine Terminvereinbarung bei Rechtsanwalt Andreas Lösche nehmen Sie Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei in Amberg auf – unsere Mitarbeiter helfen Ihnen zuvorkommend weiter!
